Qualitätsstandards und Aufgaben der DVG
Therapeuten, die als ordentliches Mitglied in die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) aufgenommen werden wollen, müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
Ausbildung: mindestens 3 Jahre; mindestens 960 Unterrichtsstunden bzw. 762 Zeitstunden
Ausbildungsinhalte:
Selbsterfahrung (Gruppe): 165 Zeitstunden
Theorie, Praxis, Supervision: 307 Zeitstunden
Persönliche Gestaltlehrtherapie: 60 Zeitstunden
Behandlungspraxis: 110 Zeitstunden
Kollegiales Tutorium: 120 Zeitstunden
Die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie e.V. ist der Dachverband für Gestalttherapie in der Bundesrepublik Deutschland und hat derzeit rund 1000 Mitglieder. Dazu kommen die Ausbildungsinstitute für Gestalttherapie als institutionelle Mitglieder.
Die DVG hat auf nationaler und europäischer Ebene verbindliche Ausbildungsstandards entwickelt:
Eine berufsbegleitende Ausbildung (in der Regel 4 Jahre), in der die Theorie und Methodik der Gestalttherapie (einschließlich gründliche diagnostische Kenntnisse und spezielle Kompetenzen für verschiedene Anwendungsbereiche) vermittelt werden. Ferner sind Lehrtherapie und die Supervision der Arbeit mit Klienten wesentliche Bestandteile der Ausbildung.
Zweck der DVG ist die Förderung einer fachkundigen psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung der Bevölkerung und des öffentlichen Gesundheitswesens auf den Grundlagen der Gestalttherapie, insbesondere auf den Gebieten der Psychotherapie, Prävention, Rehabilitation, Erziehung, Beratung und Supervision.
Die DVG bietet GestalttherapeutInnen einen Ort zum Austausch und gemeinsamen Handeln. Außerdem unterstützt die DVG die wissenschaftliche Erforschung der Gestalttherapie sowie die Diskussion mit anderen psychotherapeutischen Verfahren.




